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   BFH, 28.10.1996 - VI R 31/96   

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https://dejure.org/1996,7233
BFH, 28.10.1996 - VI R 31/96 (https://dejure.org/1996,7233)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1996 - VI R 31/96 (https://dejure.org/1996,7233)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - VI R 31/96 (https://dejure.org/1996,7233)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.1999 - VII R 149/97

    Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminsaufhebung;

    Ein Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO liegt hingegen nicht vor, wenn das Gericht --selbst einen rechtzeitig gestellten und begründeten-- Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu Unrecht abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 28. Oktober 1996 VI R 31/96, BFH/NV 1997, 360, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.1997 - X S 14/96
    Die Ablehnung eines Vertagungsantrags führt nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht dazu, daß der Beteiligte nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten wäre (vgl. Beschlüsse in BFHE 125, 28 , BStBl II 1978, 401 ; vom 28. Oktober 1996 VI R 31/96, BFH/NV 1997, 360, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2000 - 1 K 3102/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerfreien

    Für die Frage der Sanierungseignung ist es ausreichend, wenn ein Forderungserlaß einem Einzelunternehmer die Möglichkeit bietet, nach Aufgabe des Unternehmens als Angestellter oder in irgendeiner anderen Form wirtschaftlich weiterzubestehen, ohne von den bisherigen Schulden beeinträchtigt zu sein (grundlegend BFH U. v. 14.3.1990 - I R 106/85 BStBl II 1990, 813; vgl. auch BFH U. v. 3.7.1997 - VI R 31/96 BFHE 183, 509 ; BStBl II 1997, 690 ).
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